Rürup Rente

Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie geht zurück auf Überlegungen der sogenannten Rürup-Kommission unter Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers Bert Rürup. Diese Art der Altersvorsorge entspricht grundsätzlich den Kriterien der gesetzlichen Rentenversicherung, ist jedoch nicht umlagenfinanziert, sondern kapitalfinanziert. Die Möglichkeit dieser Art der Altersvorsorge besteht in Deutschland seit dem Jahre 2005.

Die Rürup Rente ist vor allem interessant für Selbständige mit hoher Steuerbelastung, die nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein können. In der Ansparphase kann jährlich ein Betrag bis zu 20.0000 Euro eingezahlt werden. Diese Belastung kann steuerlich geltend gemacht werden, und zwar zurzeit in der Höhe von 66 Prozent. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent, sodass die einhundertprozentige Geltendmachung im Jahr 2025 erreicht sein wird. Bei Inanspruchnahme der Rentenleistung ist diese ihrerseits wieder zu versteuern. Auch hier liegt eine Staffelung vor. Sie führt dazu, dass ab dem Jahre 2040 erstmalig erhaltene Rentenleistungen vollständig versteuert werden müssen. Die Höhe der späteren Rente bemisst sich daran, welche Überschüsse die Anbieter dieser Form der Altersvorsorge mit dem Kapital der Einzahlenden erwirtschaften.

Gegenwärtig nutzen etwa 600.000 Menschen in Deutschland diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Staatlich gefördert wird sie lediglich durch die Möglichkeit der Steuerersparnis, nicht jedoch (wie etwa die Riester-Rente) durch staatliche Zuschüsse.

Eine Rürup-Police ist weder beleihbar noch vererbbar. Eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Beitrages ist nicht möglich. Eine Beitragsfreistellung ist erst möglich, wenn durch die Einzahlungen eine Mindestrente erreicht ist. Kann der Einzahler aus wirtschaftlichen Gründen keine Einzahlung mehr leisten, hat er sein Kapital unter Umständen verloren.